Bachelor-/Masterarbeiten

Prof. Dr. Andreas Blumer betreut laufend mehrere Bachelor- und Master-Arbeiten. Im Mittelpunkt steht anwendungsbezogene Forschung im Bereich Prüfung, Rechnungslegung, Nachhaltigkeit und Beratung von Finanzinstitutionen.

Dr. Iva Mihaylova betreut Bachelor- und Master-Arbeiten als Referent oder Ko-Referent ab Herbstsemester 2023.

Wichtige Informationen zur Betreuung von Bachelor- und Masterarbeiten:

1. Bitte senden Sie Ihre Betreuungsanfragen gemeinsam an Professor Dr. Andreas Blumer (andreas.blumerunisg.ch und andreas.blumerch.ey.com, bitte beide E-Mails nutzen) und Dr. Iva Mihaylova (iva.mihaylovaunisg.ch).
2. Bei dem ersten Kontakt senden Sie bitte:

  • Einen lückenlosen und aktuellen Lebenslauf auf English oder Deutsch
  • Notenauszüge mit allen Noten Ihres bisherigen Studiums
  • Leseprobe (eine schriftliche Abschlussarbeit, Semesterarbeit, Bachelorarbeit, etc., die Sie als Einzelautor verfasst haben)
  • Ihre Motivation, warum Sie Ihre Bachelor- oder Masterarbeit bei uns schreiben möchten
  • Zeitraum, ab wann bis wann Sie Ihre Bachelor- oder Masterarbeit schreiben möchten sowie wie viel Zeit pro Woche Sie planen zu investieren. Zu beachten die HSG-Regel, dass 1 ECTS = 30 Stunden Arbeit.

3. Wenn Sie ein eigenes Thema vorschlagen möchten, können Sie gerne Ihre Idee bei der ersten Kontaktaufnahme erklären. Falls das Thema passt, haben Sie grössere Chancen, einen Betreuungsplatz bei uns zu bekommen, als wenn Sie erwarten, dass wir Ihnen ein Thema vorgeben. Für das Beschreiben Ihrer Idee, nutzen Sie bitte unsere Vorlage für Grobdisposition die alle Studierenden bei uns nutzen sollen.
4. Bitte kontaktieren Sie uns nur, wenn Sie Ihre Bachelor- oder Masterarbeit unter unserer Betreuung schreiben wollen und nicht, wenn Sie die Strategie haben, mehrere Professoren und Professorinnen gleichzeitig zu kontaktieren.

Themenbereichen

Eine Bachelor- oder Masterarbeit kann bei uns in einem den folgenden Bereichen verfasst werden:

  • Rechnungslegung für Banken und Versicherer

  • Externe und interne Revision, interne Kontrolle

  • Staatliche Aufsichtssystem für die Finanzindustrie

  • Risikomanagement und –kontrolle

  • Corporate Governance für Finanzinstitutionen

  • Aktuelle Themen im Rahmen aufsichtsrechtlichen Vorgaben (z.B. Geldwäscherei-Prävention, Investment Suitability, Eigenmittelvorschriften, Risikoverteilungsvorschriften, Liquiditätsvorgaben, etc.)

  • Weitere aktuelle Fragen der Finanzindustrie (z.B. Cross-Border, Steuer-Themen, etc.)

  • Sustainability Accounting & Reporting bei Banken, Versicherer und Vermögensverwalter inkl. Anlagefonds

  • Human Capital Management bei finanziellen Institutionen

  • Politische Ökonomie und finanzielle Institutionen

  • Ein von Ihnen vorgeschlagenes Thema, das in unserem Kompetenzbereich liegt. 

Zu beachten

  • Die Studierenden sind selber dafür verantwortlich, sich auf eigene Initiative, rechtzeitig und selbständig über die relevanten Punkte zu ihrer Bachelor- oder Masterarbeit zu informieren und alle HSG Regeln zu befolgen (inkl. aber nicht ausschliesslich über relevante rechtliche Informationen für die Bachelorstufe und Masterstufe, Plagiate, wissenschaftliches Schreiben, Zitierungsregeln, Fristen).

  • Der/die Studierende ist dafür verantwortlich, proaktiv zu sein und seine/ihre Zeit so zu planen, dass er/sie während des Betreuungszeitraums zu regelmässigen Feedbackgesprächen kommt und seine/ihre Betreuer über alle für die Betreuung relevanten Umstände informiert. Es ist dem Studierenden strikt untersagt, im letzten Monat vor der geplanten Abgabe der Abschlussarbeit zum ersten Mal ein Feedbackgespräch zu verlangen.

  • Wenn wir während der Betreuungszeit eine E-Mail an den Studierenden schreiben, ist er/sie verpflichtet, innerhalb von 10 Arbeitstagen zu antworten, unser Feedback regelmässg in seine/ihre Arbeit zu integrieren und uns regelmässig die Entwürfe (inkl. Daten und weitere relevante Materialien) seiner/ihrer Arbeit zuzusenden.

  • Allen wissenschaftlichen Arbeiten an der Universität St.Gallen ist eine unterzeichnete Eigenständigkeitserklärung anzuhängen. 

  • Wenn Sie Hilfe von Dritten in Anspruch nehmen, z.B. Beratungen, Übersetzungen usw., muss dies vor Beginn des Betreuungsverfahrens von uns bewilligt werden und in Ihrer Arbeit deutlich als Hilfe von Dritten gekennzeichnet sein.

  • Wenn Sie für Ihre Bachelor- oder Masterarbeit Interviews durchführen, müssen Sie uns die Transkripte/die Protokolle rechtzeitig während des Betreuungsprozesses zur Verfügung stellen. Bevor Sie Ihre Abschlussarbeit einreichen, müssen Sie uns die endgültige Fassung der Interviewprotokolle zur Verfügung stellen. Bitte beachten Sie, dass an der HSG die Interview Transkripte im Anhang der Arbeit abgegeben werden müssen, wenn sie nicht vertraulich sind.

  • Wenn Sie quantitative Forschung betreiben, müssen Sie uns Ihre Daten und Ihren Programmiercode während des Betreuungsprozesses zur Verfügung stellen. Bevor Sie Ihre Arbeit einreichen, müssen Sie uns die endgültige Version Ihrer Daten und Ihres Programmiercodes zur Verfügung stellen.

  • Wissenschaftliches Schreiben: Das Writing Lab der Universität St. Gallen bietet Schreibworkshops und individuelle Schreibberatungen an.

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